FAQ

Häufige Fragen

Hier werden Ihnen die häufigsten Fragen beantwortet

Brauche ich die Arbeitsmedizin?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und die Vorschrift II der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUVV II) schreiben ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer die Bestellung eines Arbeitsmediziners vor.
Was kann die Arbeitsmedizin?
Arbeitsmediziner helfen Ihnen, den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu optimieren. Dabei beraten Sie den Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, zum Beispiel bei der Gefährdungsbeurteilung, im ASA (Arbeitsschutzausschuss) und im Rahmen von Untersuchungen.
Wie werden die Einsatzzeiten in der Arbeitsmedizin berechnet?
Die Einsatzzeiten für Ihr Unternehmen sind in der DGUVV II festgelegt
Welche Vorsorgen/Untersuchungen muß ich als Unternehmer veranlassen?
Die Grundlage bildet die Gefährdungsbeurteilung und die ArbMedVV (Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge).

Wenn Sie Fragen haben,
wenden Sie sich gerne an uns.

AMZ

Arbeitsmedizinisches Zentrum Barleben

Dr. med. H. Berndorff
Facharzt für Arbeits- u. Allgemeinmedizin

Tel.: 039203 56 19 90
Fax: 039203 56 57 69

E-Mail: info@amz-barleben.de

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