Ihr Betriebsarzt
ortsnah, kompetent
Die Vorschriften sind klar: Im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, was zu den Pflichten eines Unternehmers in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz gehört – z.B. eine Analyse der Gefährdungen für Mitarbeiter oder die Ermöglichung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen.
Die Vorschriften sind klar: Im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, was zu den Pflichten eines Unternehmers in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz gehört – z.B. eine Analyse der Gefährdungen für Mitarbeiter oder die Ermöglichung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen.
Gesundheitsplan
Das betriebliche Gesundheitsmanagement steigert das Wohlbefinden Ihrer Angestellten und damit auch die Bindung zum Unternehmen sowie die Arbeitsleistung. So gewinnen beide Seiten.
Arbeitsmedizin
Wir entwickeln Ihr passigenaues Gesundheitskonzept. Dabei integrieren wir Maßnahmen, wie Vorsorgeuntersuchungen, Erste-Hilfemaßnahmen, Mutterschutz und Weitere.
Verkehrsmedizin
Untersuchungen können schnell und unkompliziert bei uns durchgeführt werden. Wir bieten angenehme Atmosphäre und kompetente Begutachtungen.
Gesundheit lohnt sich
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen bei der Förderung der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden seit 2009 durch erhebliche Steuervorteile. Zurzeit können Sie für jeden Ihrer Beschäftigten jährlich 500 Euro lohnsteuerfrei in Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement investieren.
Regional nah
Unser Wirkungskreis umfasst den Landkreis Magdeburg und Börde.
in allen Fragen des Gesundheitsschutzes nach dem Arbeitssicherh.-Gesetz (ASIG §3) und betreuen Sie nach DGUVV2. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich der betrieblichen Gesundheit.
Vertrauen und Verantwortung
gehen Hand in Hand.
AMZ
Arbeitsmedizinisches Zentrum Barleben
Dr. med. H. Berndorff
Facharzt für Arbeits- u. Allgemeinmedizin
Tel.: 039203 56 19 90
Fax: 039203 56 57 69
E-Mail: info@amz-barleben.de